Feuerbestattung mit oder ohne Trauerfeier
Die Feuerbestattung wird seit einigen Jahren immer häufiger gewählt und kann mit oder ohne Trauerfeier durchgeführt werden. Diese Bestattungsart wird oft bereits zu Lebzeiten von den Verstorbenen festgelegt, kann alternativ jedoch auch von den nächsten Angehörigen gewählt werden.
Bei der Feuerbestattung, die mit und ohne Trauerfeier durchgeführt werden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend dem auserwählten Friedhof zur Bestattung übergeben. Als Beisetzungsstätten werden Urnen-Reihengräber, Familiengräber und Mauernischen sowie anonyme Urnengrabfelder angeboten. Eine Feuerbestattung ist möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden. Alternativ zur Feuerbestattung können folgende Bestattungsarten gewählt werden:
Ein Urnengrab ist mit ungefähr 80 x 80 Zentimeter wesentlich kleiner als eine Grabstätte bei der Erdbestattung. Im Urnengrab wird die mit der Asche des Verstorbenen gefüllte Urne beigesetzt. Die Ruhezeiten liegen zwischen 20 und 25 Jahren. Auch beim Urnengrab können Sie zwischen einer Reihen- und einer Wahlgrabstätte wählen. Für beide Arten von Grabstätten können Grabsteine ausgewählt werden. Darüber hinaus gibt es die Variante eines Gemeinschaftsgrabes, bei der die Namen der Verstorbenen auf einem gemeinsamen Gedenkstein eingraviert werden. Außerdem kann eine anonyme Urnenbestattung gewählt werden, bei der gänzlich auf einen Grabstein verzichtet wird.
Einäscherung: Voraussetzung für die Urnenbeisetzung
Bevor die Urne beigesetzt wird, erfolgt die Einäscherung des Leichnams im Krematorium. Viele Menschen ziehen die Feuerbestattung einer traditionellen Erdbestattung vor. Ein Vorteil besteht darin, dass neben einem Wahl- oder Reihengrab außerdem die Beisetzung der Urne unter einem Baum oder das Verstreuen der Asche bei einer Seebestattung möglich ist. Die Angehörigen müssen vor der Einäscherung bestätigen, dass die Feuerbestattung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war.
Die Erfahrung von Gugler Bestattungen für die Durchführung der Feuerbestattung:
✔️ ausführliche Beratung der Angehörigen
✔️ Erledigung aller Formalitäten
✔️ Unterstützung bei der Entscheidung für eine Grabstätte
✔️ umfangreiche Auswahl an Urnen
✔️ auf Wunsch Durchführung der Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier
✔️ Möglichkeit der anonymen Bestattung